Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz schriftliche Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren in folgenden Fällen gestellt werden können:
Übermittlungssperren
| - | Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen |
| - | Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften |
| - | Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen |
| - | Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage |
Die o. g. Übermittlungssperren sind bis auf Widerruf gültig.
Auskunftssperren
Zudem kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Dies ist zu begründen.
Die Sperre ist auf die Dauer von zwei Jahren befristet. Eine erneute Beantragung ist möglich.
Weitere Informationen erteilt das Team der Bürgerbüros der VG Hunsrück-Mittelrhein
| Tel.: | 06747/121-124/-125/-123 | (Verwaltungssitz Emmelshausen) |
| 06747/121-452/-451 | (Verwaltungsstelle Oberwesel) |
E-Mail: Buergerbuero@vg-hm.de