Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Absatz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 77.320 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 51.840 € |
| der Jahresüberschuss | 25.480 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 30.410 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.792.200 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.542.900 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.750.700 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.720.290 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 1.800.000 € |
| zusammen auf | 1.800.000 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 200.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
§ 8 der Verbandsordnung (Deckung des Finanzbedarfs) legt fest, dass die durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten für die Errichtung und Ersteinrichtung der Kindertagesstätte (Investitionskosten) von den Mitgliedern des Zweckverbandes wie folgt erhoben werden:
| • Ortsgemeinde Laudert | 2/6, |
| • Ortsgemeinde Perscheid | 1/6, |
| • Ortsgemeinde Wiebelsheim | 3/6. |
Davon ausgenommen sind die Kosten für den Ausbau des Untergeschosses zur Einrichtung einer Küche und Mensa, für den wie folgt Investitionskostenanteile erhoben
werden:
| • Ortsgemeinde Laudert | 2/6, |
| • Ortsgemeinde Wiebelsheim | 4/6. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt -881,31 € und zum 31.12.2022 voraussichtlich 37.718,69 € und zum 31.12.2023 voraussichtlich 63.198,69 €.
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2023 angezeigt worden. Die nach § 7 Abs. 1 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 103 Abs. 2 GemO) in Höhe von 1.800.000 € wurde erteilt. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 03.07.2023 bis Dienstag, 11.07.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
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| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
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| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.