für das Jahr 2023 vom 22.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.097.690 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.067.850 € |
| der Jahresüberschuss auf | 29.840 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 72.810 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 55.600 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 65.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 9.400 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -63.410 € |
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. |
| 3. | Hundesteuer |
|
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
|
| a) für den ersten Hund | 66 € |
| b) für den zweiten Hund | 102 € |
| c) für jeden weiteren Hund | 132 € |
| d) für den ersten gefährlichen Hund | 360 € |
| e) für den zweiten gefährlichen Hund | 480 € |
| f) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600 € |
| jährlich. | ||
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 4.082.052,80 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.220.862,80 €, zum 31.12.2022 noch 4.326.152,80 € und zum 31.12.2023 noch 4.355.992,80 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 03.07.2023 bis Dienstag, 11.07.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 301, öffentlich aus. |
3. Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Damscheid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Damscheid
für das Jahr 2023 vom 22.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit gelten-
den Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.097.690 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.067.850 €
der Jahresüberschuss auf 29.840 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 72.810 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 55.600 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 65.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf - 9.400 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf -63.410 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer-
den nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 345 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
3. Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
gehalten werden
a) für den ersten Hund 66 €
b) für den zweiten Hund 102 €
c) für jeden weiteren Hund 132 €
d) für den ersten gefährlichen Hund 360 €
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480 €
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 €
jährlich.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 4.082.052,80 €. Der voraussicht-
liche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.220.862,80 €, zum
31.12.2022 noch 4.326.152,80 € und zum 31.12.2023 noch 4.355.992,80 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §
100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt
einzeln darzustellen.
Damscheid, den 22.06.2023
(S)
Peter Kuhn
Ortsbürgermeister
Hinweise:
1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit
Schreiben vom 16.06.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmi-
gungspflichtigen Bestandteile.
2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 03.07.2023 bis
Dienstag, 11.07.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemein-
deverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 301, öffent-
lich aus.
3. Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-
meindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die
Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Be-
schluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form-
vorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittel-
rhein oder der Ortsgemeinde Damscheid unter Bezeichnung des Sachver-
halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Damscheid, den 22.06.2023
(S)
Peter Kuhn
Ortsbürgermeister