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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Anmeldung zum Schulbesuch

Alle Kinder, die vor dem 01. September 2025 ihren 6. Geburtstag haben (geboren zwischen dem 01. September 2018 und dem 31. August 2019), werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig und sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die vom Alter her noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der El- tern in die Schule aufgenommen werden.

Die Anmeldung sog. Kann-Kinder findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Nicht schulpflichtige Kinder sind die Kinder, die nach dem 01. September 2025 des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden. Die Aufnah- meentscheidung bei Kann-Kindern trifft die Schulleitung.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstamm- buch eine Bescheinigung der Kindertagesstätte über den Kindertagesstättenbesuch des Kindes sowie der Impfpass vorzulegen.

Elfenley-Grundschule Oberwesel

Die Anmeldung der Pflichtkinder erfolgt im Zeitraum vom 01.07.2024 - 05.07.2024 ( 27 KW ) von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach vorheriger tele- fonischer Terminvereinbarung.

Tel.: 06744/94010.

Die Anmeldungen an den Grundschulen in Emmelshausen, Pfalzfeld, Halsenbach, Gondershausen und St. Goar erfolgen nach den Sommerferien. Die Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt be- kanntgegeben.