Gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LStrG) in der derzeit aktuellen Fassung, wird hiermit die beabsichtigte Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindestraße „Am Rheinblick“ in der Gemarkung Urbar, Flur 14, Nr. 1/11 und 2/76 teilweise, öffentlich bekannt gemacht.
Begründung:
Die Teilstrecke ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Bei der Teilfläche handelt es sich um eine Aufweitung der Straße die derzeit als Straßenbegleitgrün mit Umfahrungsmöglichkeit genutzt wird. Die Zufahrt zu der Garage auf dem Grundstück „Am Rheinblick 21“ sowie der Zugang zum Wanderweg (Flur 14 Nr. 101/6) werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
Die Einziehungsstrecke ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Es besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Absicht der Einziehung zu erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, einzureichen.