Am Dienstag, 15.07.2025 findet um 18:00 Uhr, im Pfarrheim in Gondershausen eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Gondershausen statt.
| Tagesordnung: | |
| 1) | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorstand |
| 2) | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
| 3) | Bericht des Jagdvorstandes |
| 4) | Kündigung der Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde |
| 5) | Förderung des Ausbaus von zwei Wirtschaftswegen |
| 6) | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 LJG |
| 7) | Kassenbericht |
| 8) | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 9) | Nachwahlen des Jagdvorstandes für die Amtszeit bis zum 31.03.2027 |
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| a) Wahl einer Jagdvorsteherin oder eines Jagdvorstehers |
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| b) Wahl einer Beisitzerin oder eines Beisitzers als Kassenverwalterin oder Kassenverwalter |
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| c) sowie ggf. erforderliche Ergänzungswahlen |
| 10) | Mitteilungen, Anregungen |
Alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Gondershausen liegen (Mitglieder), werden hiermit zu dieser Genossenschaftsversammlung eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig vom Mitglied beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.