Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.196.370 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.109.510 € |
| das Jahresergebnis auf | 86.860 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -239.910 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 524.410 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 552.620 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -28.210 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 268.120 € |
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, | |
| für den ersten Hund | 72 €/Jahr |
| für den zweiten Hund | 108 €/Jahr |
| für jeden weiteren Hund | 144 €/Jahr |
| für jeden ersten gefährlichen Hund | 480 €/Jahr |
| für jeden zweiten gefährlichen Hund | 720 €/Jahr |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 960 €/Jahr |
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
| per 31.12.2024 | 8.718.971,28 € |
| per 31.12.2025 -voraussichtlich- | 8.725.491,28 € |
| per 31.12.2026 -voraussichtlich- | 8.812.351,28 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.06.2026vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. | |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 29.06.2026 bis Dienstag, 07.07.2026 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 209, öffentlich aus. | |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO | |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Gondershausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
| Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. | |