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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 27/2024
Amtlicher Teil
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Pfalzfeld

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.326.160 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.151.350 €

der Jahresüberschuss auf  —  174.810 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  166.460 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  417.910 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.003.580 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -585.670 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  419.210 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  — 3.025.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf —  450.000 €.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  —  345 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)  —  465 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  380 v. H.

Die Steuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund  —  60 €/Jahr

für den zweiten Hund  —  120 €/Jahr

für jeden weiteren Hund  —  192 €/Jahr

Für Hunde nach § 5 Absatz 2 der Satzung der Ortsgemeinde Pfalzfeld über die Erhebung von Hundesteuer vom 15.05.2020 wird der Steuersatz pro Hund wie folgt festgesetzt:

für den ersten gefährlichen Hund  —  600 €/Jahr

für den zweiten gefährlichen Hund  —  1.200 €/Jahr

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  1.920 €/Jahr

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.623.022,35 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.963.546,37 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.970.266,37 und zum 31.12.2024 voraussichtlich 4.145.076,37 €.

§ 7

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Pfalzfeld, 01.07.2024 (S)
Rainer Steeg
Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 der Haushaltssatzung wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: „Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 95 Absatz 4 GemO in Verbindung mit § 102 GemO erteilt: Zur Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (§ 95 Abs. 4 GemO in Verbindung mit § 102 GemO) in Höhe von 450.000 €.“

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 08.07.2024 bis Dienstag, 16.07.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften

gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Pfalzfeld unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Pfalzfeld, 01.07.2024
Rainer Steeg, Ortsbürgermeister