Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 2025 | 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 260.450,00 € | 230.050,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 289.790,00 € | 216.520,00 € |
| das Jahresergebnis auf | -29.340,00 € | 13.530,00€ |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -53.180,00 € | 22.850,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € | 44.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 85.700,00 € | 158.800,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -85.700,00 € | -114.800,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 138.880,00 | 91.950,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird im Haushaltsjahr 2026 festgesetzt auf 200.000,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 400 v.H. | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
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| für den ersten Hund | 24,00 € | 24,00 € |
| für den zweiten Hund | 36,00 € | 36,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 60,00 € | 60,00 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 € | 500,00 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 € | 750,00 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
Der festgestellte Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.160.945,93 € und zum 31.12.2023 noch 1.186.461,81 €. Der planmäßige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt noch 1.184.571,81 €, zum 31.12.2025 noch 1.155.231,81 € und zum 31.12.2026 wieder 1.168.761,81 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.06.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 07.07.2025 bis Dienstag, 15.07.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn |
| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Niedert unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.