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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 27/2026
Amtlicher Teil
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Der Stadtrat Oberwesel hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

6.019.060 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.173.850 €

der Jahresfehlbetrag auf

-154.790 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

76.410 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.677.450 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.616.960 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-7.939.510 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.863.100 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf  —  4.100.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  9.597.840 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  4.850.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

360 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes

gehalten werden

- für den ersten Hund

96 €

- für den zweiten Hund

132 €

- für jeden weiteren Hund

168 €

jährlich.

Für Hunde nach § 5 Absatz 2 der Satzung der Stadt Oberwesel über die Erhebung von Hundesteuer vom 05.08.2020 wird der Steuersatz pro Hund wie folgt festgesetzt:

- für den ersten gefährlichen Hund

480 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

600 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

720 €

jährlich.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2024

21.030.252,13 €

per 31.12.2025 voraussichtlich

21.076.792,13 €

per 31.12.2026 voraussichtlich

20.922.002,13 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Oberwesel, den 24.06.2026 (DS)
Jan Zimmer, Stadtbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2026 angezeigt worden. Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 95 Absatz 4 GemO in Verbindung mit §§ 102 und 103 Absatz 2 GemO erteilt:

• Zur Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (§ 95 Absatz 4 in Verbindung mit § 102 GemO), in Höhe von 4.850.000 €.

• Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite (§ 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 103 GemO) in Höhe von 4.100.000 €.

Gemäß § 97 Abs. 2 GemO wird mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.“

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 06.07.2026 bis Dienstag, 14.07.2026 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Stadt Oberwesel unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Oberwesel, den 24.06.2026  —  Jan Zimmer, Stadtbürgermeister