Aufstellung Bebauungsplan „Im Flürchen"
Der Ortsgemeinderat Ney beschloss, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Flürchen“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Ney, Flur 4, Flurstücke 103/1, 103/2, 103/3, 103/4, 103/5, 104/1, 104/2, 105, 106/1, 106/2, 107, 108, 102 tlw. und in Flur 3 das Flurstück 87/1 tlw. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Im Flürchen“ tragen. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Neubaugebietes. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Jahresabschluss 2020
Der Rat erteilte - nachdem er den Jahresabschluss festgestellt hatte - dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO.
Personalangelegenheiten
Für das Gemeindehaus wurde eine Reinigungskraft eingestellt.