Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ney hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Flürchen“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Ney, Flur 4, Flurstücke Nummern 103/1, 103/2, 103/3, 103/4, 103/5, 104/1, 104/2, 105, 106/1, 106/2, 107, 108, 102 tlw. und in Flur 3 das Flurstück 87/1 tlw..
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Im Flürchen“ tragen.
Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung eines Neubaugebietes südwestlich der Ortslage, um den örtlichen Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Ney, 05.07.2022
Ortsgemeinde Ney — Sascha Thönges, Ortsbürgermeister