Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Thörlingen hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Wahlperiode 2024 bis 2028) aufgestellt. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 17.07.2023 bis 24.07.2023 bei Ortsbürgermeister Jens Lukas, 56291 Thörlingen, Hauptstraße 8a, und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 205, während den Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).