Im Zuge der Vorplanungen für die notwendige Erneuerung der Kläranlage Oberwesel wurde die Standsicherheit der Stützwand entlang des Kläranlagengeländes von einem Gutachter untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es Bedenken in Bezug auf die Standsicherheit in einigen Abschnitten dieser Stützwand gibt. Zur Gefahrenabwehr muss daher aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Verbandsgemeinde der Abschnitt des Leinpfades „Auf Wiesborn“ in dem im Plan markierten Bereich auf ca. 160m bis auf Weiteres für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt werden.
Die Fußgänger und Radfahrer können den kombinierten Fuß- Radweg entlang der B 9 nutzen.
Wir bitten die Betroffenen um Verständnis.