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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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Versand von geänderten Gewerbesteuerbescheiden

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niedert hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 zur teilweisen Kompensation von Mindereinnahmen den Hebesatz für das Jahr 2025 und 2026 im Rahmen der Beratung über den Haushaltsplan neu festgesetzt (§ 16 Gewerbesteuergesetz).

Demnach erhöht sich der Hebesatz für die

Gewerbesteuer von bisher 380 v. H. auf —  400 v. H.

Aufgrund dieses in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedert vom 26.06.2025 neu festgelegten Hebesatzes muss eine Änderungsveranlagung der Gewerbesteuer erfolgen. Aus diesem Grund wird die Verbandsgemeindeverwaltung in den nächsten Tagen Änderungsbescheide für die Gewerbesteuer erlassen. Wir bitten dies zu beachten.