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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Urbar für das Jahr 2025 vom 04.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.781.090 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.815.416,58 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.761.436,58 € und zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.707.436,58 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Urbar, den 04.07.2025 — (DS)
Thorsten Plenz, Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: „Die Genehmigung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.781.090 € gem. § 105 Abs. 3 GemO wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Auflagen aus der Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung aus dem Jahr 2024 eingehalten und die Verbindlichkeiten bis Ende des Haushaltsjahres 2027 vollständig getilgt werden.“

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 14.07.2025 bis Dienstag, 22.07.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Urbar unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Urbar, den 04.07.2025 — Thorsten Plenz, Ortsbürgermeister