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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.002.350 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.020.520 €

das Jahresergebnis auf

-18.170 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

25.390 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

110.820 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

74.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

36.820 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-62.210 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.450.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.009.840 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

Grundsteuer A auf

345 v. H.

Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG

590 v. H.

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke)

590 v. H.

Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke)

890 v. H.

2. Gewerbesteuer

385 v. H.

3. Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

78 €

- für den zweiten Hund

102 €

- für jeden weiteren Hund

144 €

jährlich.

Für Hunde nach § 5 Absatz 2 der Satzung der Ortsgemeinde Urbar über die Erhebung von Hundesteuer vom 25.05.2020 wird der Steuersatz pro Hund wie folgt festgesetzt:

- für den ersten gefährlichen Hund

420 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

600 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

840 €

jährlich.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.803.813,79 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 2.749.813,79 € und zum 31.12.2026 voraussichtlich 2.731.643,79 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Urbar, den 30.06.2026 (DS)
Thorsten Plenz
Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Folgende aufsichtsbehördliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2026 wird erteilt:

a)

Abweichend von § 4 der vorgelegten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.460.000 € unter der Maßgabe genehmigt, dass diese bis zum Ende des Haushaltsjahres vollständig - u. a. durch Umschuldung in einen Investitionskredit - getilgt werden.

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.450.000 € und ist ausschließlich zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zu verwenden.“

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 13.07. 2026 bis Dienstag, 21.07.2026 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss  beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Urbar unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Urbar, den 30.06.2026
Thorsten Plenz
Ortsbürgermeister