Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Perscheid
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Untere Immissionsschutzbehörde zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Perscheid.
Die Firma BayWa r.e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München hat am 17.12.2020 bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (Windpark Perscheid-Ost) auf den Flurstücken
| Gemarkung | Flur | Flurstück | |
| WEA 01 | Perscheid | 12 | 9/4 |
| WEA 02 | Perscheid | 12 | 9/4 |
| WEA 03 | Perscheid | 12 | 4/8 |
in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, beantragt. Die geplante Inbetriebnahme ist für das 4. Quartal 2024 vorgesehen.
Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit einer Nabenhöhe von 164 m sowie einem Rotordurchmesser von 163 m, 245,5 m über Geländeoberkante (GOK) Gesamthöhe und einer Nennleistung von je 5,7 MW.
Das Vorhabengebiet liegt innerhalb eines Sondergebietes Windenergie des rechtskräftigen Teilflächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV).
Der Antragsteller hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung auch für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach §10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (lmSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.
Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der BayWa r.e. Wind GmbH werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten.
Hierzu gehören neben dem UVP-Bericht vom August 2021 insbesondere:
Antragsunterlagen, unterteilt nach Kapiteln:
| 0. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis | |
| 1. Allgemeine Angaben | |
| 1.1 | Formular 1.1 Antrag auf Genehmigung einer Anlage, Blatt 1 |
| 1.2 | Formular 1.2 Antrag auf Genehmigung einer Anlage, Blatt 2 |
| 1.3 | Anlage 1 Ansprechpersonen |
| 1.4 | Antrag auf Durchführung eines förmlichen Verfahrens |
| 1.5 | Kurzbeschreibung des Projekts inkl. Kartenanhang (Verkehrstechnische Erschließung, Abstände zu Siedlungen, Kabeltrasse, Übersicht Windpark) |
| 2. Verzeichnis der Unterlagen | |
| 2.1 | Formular 2 Verzeichnis der Unterlagen |
| 3. Anlagedaten und -beschreibung | |
| 3.1 | Formular 3 Anlagedaten |
| 3.2 | Anlage 2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung |
| 3.3 | Anlage 3 Fließbild |
| 3.4 | Referenzenergieertrag |
| 3.5 | Technische Beschreibung |
| 3.6 | Übersichtszeichnung |
| 3.7 | Fundament |
| 3.8 | Abmessungen Gondel und Rotorblätter |
| 3.9 | Transport, Zuwegung und Krananforderungen |
| 3.10 | Technische Beschreibung Fahranlage |
| 3.11 | Maßnahmen bei Betriebseinstellung |
| 4. Gehandhabte Stoffe | |
| 4.1 | Formular 4 Gehandhabte Stoffe |
| 4.2 | Sicherheitsdatenblätter |
| 4.3 | Einsatz von Flüssigkeiten und Maßnahmen gegen unfallbedingten Austritt |
| 4.4 | Getriebeölwechsel an Nordex-Windenergieanlagen |
| 5. Betriebsablauf, Einleiterdaten, Emissionsdaten | |
| 5.1 | Umwelteinwirkungen einer Windenergieanlage |
| 6. Emissionsquellen (Schattenwurf) | |
| 6.1 | Schattenwurfprognose, Büro IEL GmbH vom August 2020 |
| 6.2 | Schattenwurfmodul |
| 7. Lärmrelevante Aggregate (Schall) | |
| 7.1 | Formular 7 Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate |
| 7.2 | Schalltechnisches Gutachten, Büro IEL GmbH vom August 2020 |
| 7.3 | Anlage A Immissionsorte |
| 7.4 | Anlage B Zu berücksichtigende Vorbelastung |
| 7.5 | Schallemissionen, Leistungskurven, Schubbeiwerte |
| 7.6 | Oktav-Schallleistungspegel |
| 7.7 | Serrations an Nordex-Blättern |
| 8. Störfallverordnung | |
| 8.1 | Nordex Stellungnahme zur Störfallverordnung |
| 9. Angaben zu den Abfällen | |
| 9.1 | Formular 9.1 Angaben zu den Abfällen |
| 9.2 | Formular 9.2 Entsorgungsnachweise |
| 9.3 | Abfälle beim Betrieb der WEA |
| 9.4 | Abfallbeseitigung |
| 10. Arbeitsschutz | |
| 10.1 | Formular 10.1 Arbeitsschutz Blatt I |
| 10.2 | Formular 10.2 Arbeitsschutz Blatt II |
| 10.3 | Formular 10.3 Arbeitsschutz Blatt III |
| 10.4 | Arbeitsschutz und Sicherheit an Nordex-Windenergieanlagen |
| 10.5 | Sicherheitshandbuch |
| 10.6 | Flucht- und Rettungsplan |
| 11. Brandschutz | |
| 11.1 | Formular 11.1 Brandschutz |
| 11.2 | Brandschutzkonzept |
| 11.3 | Blitzschutz und EMV |
| 11.4 | Erdungsanlage der WEA |
| 12. Naturschutz und Landschaftspflege | |
| 12.1 | Formular 12.1 Naturschutz und Landschaftspflege |
| 12.2 | Formular 12.2 UVP-Screening |
| 12.3 | Avifaunistisches Gutachten, Büro gutschker & dongus GmbH vom April 2021 |
| 12.4 | Fledermauskundliches Fachgutachten, Büro gutschker & dongus GmbH vom April 2021 |
| 12.5 | Fledermausmodul |
| 12.6 | Fachbeitrag Artenschutz, Büro gutschker & dongus GmbH vom Mai 2021 |
| 12.7 | Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung, Büro gutschker & dongus GmbH vom Juli 2021 |
| 12.8 | Landschaftsästhetisches Gutachten Welterbe Oberes Mittelrheintal, Büro rutschmann+schöbel Landschaftsarchitektur vom August 2020 |
| 12.9 | Fachbeitrag Naturschutz, Büro gutschker & dongus GmbH vom Juli 2021 |
| 12.10 | UVP-Bericht, Büro gutschker & dongus GmbH vom August 2021 |
| 13. Maßnahmen bei Eisansatz | |
| 13.1 | Eiserkennung an Nordex-Windenergieanlagen |
| 13.2 | Eiserkennungssystem IDD.Blade Firma Wölfel |
| 13.3 | Verpflichtungserklärung Eiswurf |
| 14. Luftverkehrssicherheit | |
| 14.1 | Angaben für die Anzeige eines Luftfahrthindernisses |
| 14.2 | Kennzeichnung von Nordex-Windenergieanlagen |
| 14.3 | Kennzeichnung von Nordex-Windenergieanlagen in Deutschland |
| 14.4 | Sichtweitenmessung |
| 15. Bauantragsunterlagen | |
| 15.1 | Formular Antrag auf Baugenehmigung |
| 15.2 | Eigentümerverzeichnis |
| 15.3 | Bauvorlageberechtigung |
| 15.4 | Standort der Anlagen, Koordinaten, Höhenangaben |
| 15.5 | Abstandsflächenberechnung |
| 15.6 | Kipphöhe und Abstände zur Straße |
| 15.7 | Baugrundgutachten Standort WEA 01, Büro ICP vom Oktober 2020 |
| 15.8 | Baugrundgutachten Standort WEA 02, Büro ICP vom Oktober 2020 |
| 15.9 | Baugrundgutachten Standort WEA 03, Büro ICP vom Oktober 2020 |
| 15.10 | Gutachten zur Standorteignung/Turbulenzgutachten, Büro F2E vom Oktober 2020 |
| 15.11 | Prüfbescheid Typenprüfung |
| 15.12 | Herstell- und Rohbaukosten |
| 15.13 | Rückbauaufwand und Rückbaukosten projektspezifisch |
| 15.14 | Verpflichtungserklärung Rückbau |
| 16. Lagepläne und Bauzeichnungen | |
| 16.1 | WEA-Standorte und Infrastruktur |
| 16.2 | WEA 01 Detailplan |
| 16.3 | WEA 01 Schnittansicht |
| 16.4 | WEA 02 Detailplan |
| 16.5 | WEA 02 Schnittansicht |
| 16.6 | WEA 03 Detailplan |
| 16.7 | WEA 03 Schnittansicht |
| 16.8 | Rodungsflächen |
| 16.9 | Wendetrichter externe Zuwegung |
| 16.10 | Pläne LBM (Schleppkurven- und Sichtweitenanalyse) |
Zum Zeitpunkt 13.12.2021 vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren:
- Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
SG 34.1 - Untere Bauaufsichtsbehörde
SG 34.1 - Brandschutzdienststelle
SG 34.5 - Untere Naturschutzbehörde
SG 34.6 - Untere Wasserbehörde
SG 21.2 - Untere Landesplanungsbehörde
SGD-Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht
- Landesbetrieb Mobilität - Fachgruppe Luftverkehr
- Landesbetrieb Mobilität - Straße
- Ortsgemeinde Perscheid
Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) von dessen Erleichterungen Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 Abs. 1 PlanSiG. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort unter https://www.kreis-sim.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/Öffentliche Bekanntmachungen (Offenlegung des Antrags und der Unterlagen/Errichtung von drei Windenergieanlagen in Perscheid) abgerufen werden.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei den nachfolgenden Stellen während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Untere Immissionsschutzbehörde
Ansprechpartner: Herr Külzer, Zimmer 2.21
Ludwigstraße 3 - 5
55469 Simmern
Telefon: 06761/82 651
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
- Freitag: 8:00 -12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
sowie
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 212
Ansprechpartner: Herr. Assies,
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Telefon: 06747/121-152
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:15 Uhr
- Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
und
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Bürgerbüro
Dolkstraße 3
56346 St. Goarshausen
Telefon: 06771 - 919 - 0
Öffnungszeiten:
- Montag und Dienstag: 08:00 Uhr -12:30 und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
- Mittwoch:08:00 Uhr - 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
und
Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen
Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 203
Ansprechpartner: Herr Schmitt,
Brühlstraße 2
55469 Simmern
Telefon: 06761/837-185
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12:15 Uhr
- Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Sie können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter den o. g. Rufnummern erfolgen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind während des genannten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar.
Weitere Informationen (z. B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 9. BImSchV ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung am 01.08.2022 bis zum Ablauf des 30.09.2022 schriftlich bei den genannten Auslegungsstellen oder elektronisch (michael.kuelzer@rheinhunsrueck.de) erhoben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 08. Dezember 2017, BGBl. I S. 3882, sind die Einwendungen dem Antragsteller und, soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Grund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf Donnerstag, den 27.10.2022, 15:00 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung, festgesetzt.
Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Im Einzelfall, insb. aufgrund der derzeitigen Situation der Covid-19-Pandemie, kann nach § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden oder es können Beschränkungen für den Zugang der Öffentlichkeit ausgesprochen werden.
Gemäß § 5 Abs. 4 und 5 PlanSiG kann der Erörterungstermin auch als Online-Konsultation oder bei Zustimmung aller Beteiligten auch im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt werden. Der eingetretene Ausschluss von Einwendungen bleibt hiervon unberührt. Soll von den vorgenannten Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden, ergeht eine gesonderte Benachrichtigung an die Beteiligten. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Der Erörterungstermin kann nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Ziffer 4 der 9. BImSchV i. V. m. § 5 Abs. 1 PlanSiG abgesagt werden, wenn dieser aufgrund einer nur geringen Anzahl an Einwendungen außer Verhältnis zum gesundheitlichen Risiko aufgrund der Covid-19-Pandemie stehen würde.
Erörtert wird das Vorhaben mit dem Antragssteller, den beteiligten Behörden und den Personen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.
Dies gilt auch, sofern der Erörterungstermin als Online-Konsultation oder Video-Konferenz stattfindet.
Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.