I.
Am Sonntag, dem 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Abstimmung über den am 02.07.2026 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids statt.
II.
Stimmberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis bis zum 07.08.2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Thörlingen, den 03.07.2026