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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Entgeltordnung zur Benutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten im Winzersaal als auch im Gemeindezentrum

A. Veranstaltungen ohne Ausschank (Übungsstunden, etc.)

1.

Sportliche Veranstaltungen, Trainings- und Übungsstunden, etc.,

je angefangene Stunde  —  5,00 €

je angefangene Stunde für ortsfremde Vereine bzw. Gruppen  —  10,00 €

2.

Jährliche Pauschale für örtliche Vereine (fällig jeweils am 15.1.)

- Musikverein  —  250,00 €

In den genannten Beträgen sind sämtliche Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung und Reinigung enthalten.

B. Veranstaltungen mit Ausschank

1.

Nutzung durch Vereine (falls nicht in Buchstabe H gelistet) und/oder Personen (z. B. interne Vereinsfeierlichkeiten, Familienfeiern, etc.)  —  200,00 €

2.

Gewerbliche Nutzung durch Vereine und/oder Personen

(z. B. Feierlichkeiten mit Verkauf von Speisen und Getränken)  —  250,00 €

C. Nutzung für Vorträge, Familienfeiern, Beerdigungskaffee, etc. (Höchstdauer 4 Std.)

1.

Private Nutzung  —  40,00 €

2.

Gewerbliche Nutzung  —  80,00 €

jede weitere Stunde  —  20,00 €

Pauschale Nebenkosten für 1. und 2.  —  40,00 €

jede weitere Stunde  —  10,00 €

D. Nutzung des Multifunktionsplatzes incl. Toiletten (ggfls. in Verbindung mit B und C)

1.

Eintägige Veranstaltung mit Verkauf von Speisen und Getränken  — 150,00 €

2.

Großveranstaltungen (mehrtägig)  —  250,00 €

E. Zusätzliche Kosten

1.

Pauschal Zusätzliche Nebenkosten für B und D (Wasser, etc.).  —  50,00 €Die Stromnutzung wird abgelesen und nach Verbrauch berechnet.

2.

Nutzung der Musikanlage (pauschal)  —  40,00 €

3.

Zuschlag für ortsfremde Personen, Vereine und Gruppen für B bis D  —  50,00 €

4.

Der Veranstalter von B bis D sorgt für die korrekte Entsorgung des Abfalls sowie die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten. Defekte oder fehlende Einrichtungsgegenstände sind mit dem Gegenwert zu ersetzen.

5.

Bei B bis D ist eine Kaution in Höhe des voraussichtlichen Nutzungsentgeltes an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen.

F.

Wird im Winzersaal ausschließlich das Foyer genutzt, fallen nur 50 % der Nutzungsgebühren an. Die Betriebskosten bleiben gleich.

G.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen fallen am 2. und allen weiteren Tagen nur 50 % der Nutzungsgebühren an. Die Betriebskosten bleiben gleich.

H.

Versammlungen ortsansässiger Vereine, wie z. B. Generalversammlungen, Weihnachtsfeiern, Martins- oder Nikolausfeiern, etc., sind kostenfrei.

I.

Über Ausnahmen von vorstehenden Regelungen entscheidet der Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit einer/m Beigeordneten.

Diese Entgeltordnung tritt ab 1.1.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Entgeltregelungen vom 29.11.2017 (Gemeindezentrum) bzw. 22.10.2001 (Winzersaal) außer Kraft.

Damscheid, 10.01.2023  — Peter Kuhn,
Ortsbürgermeister