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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Vergabe von Hausnummern im Neubaugebiet „Auf den Gärten“ in der Ortsgemeinde Birkeheim

Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Birkheim

Vergabe von Hausnummern im Neubaugebiet „Auf den Gärten“ in der Ortsgemeinde Birkeheim

Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 2 der Gemeindeordnung (GemO) und des Beschlusses des Ortsgemeinderats Birkheim vom 03.11.2022, erhalten die Straßen im Neubaugebiet „Auf den Gärten“ folgende Hausnummern:

Bauplatz

Straße

Hausnummer

1

Auf den Gärten

7

2

Auf den Gärten

5

3

Auf den Gärten

6

4

Auf den Gärten

4

5

Auf den Gärten

2

6

Auf den Gärten

3

7

Auf den Gärten

1

Die Hausnummer ist in der Regel am Hauseingang anzubringen. Sie muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar sein. In Zweifelsfällen bestimmt das zuständige Ordnungsamt die Stelle, an der die Hausnummer anzubringen ist.

Zur weiteren Orientierung liegt auf die Dauer von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Katasterkarte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Oberwesel, Rathausstraße 6, Zimmer 1, 55430 Oberwesel, zur Einsicht offen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1) über die Virtuelle Poststelle (VPS)2) erhoben werden.

Emmelshausen, 29.12.2022  —  Peter Unkel,
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein — Bürgermeister
für die Ortsgemeinde Birkheim —