Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Birkheim
Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 2 der Gemeindeordnung (GemO) und des Beschlusses des Ortsgemeinderats Birkheim vom 03.11.2022, erhalten die Straßen im Neubaugebiet „Auf den Gärten“ folgende Hausnummern:
| Bauplatz | Straße | Hausnummer |
| 1 | Auf den Gärten | 7 |
| 2 | Auf den Gärten | 5 |
| 3 | Auf den Gärten | 6 |
| 4 | Auf den Gärten | 4 |
| 5 | Auf den Gärten | 2 |
| 6 | Auf den Gärten | 3 |
| 7 | Auf den Gärten | 1 |
Die Hausnummer ist in der Regel am Hauseingang anzubringen. Sie muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar sein. In Zweifelsfällen bestimmt das zuständige Ordnungsamt die Stelle, an der die Hausnummer anzubringen ist.
Zur weiteren Orientierung liegt auf die Dauer von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Katasterkarte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Oberwesel, Rathausstraße 6, Zimmer 1, 55430 Oberwesel, zur Einsicht offen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1) über die Virtuelle Poststelle (VPS)2) erhoben werden.