Bundeswasserstraße Rhein
Vorbereitendes Verfahren/Planfeststellungsverfahren
Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Teilabschnitt 3
„Jungferngrund“ und „Geisenrücken“ (Rhein-km 547,5 bis 557,0)
Bekanntmachung
I.
Die Besprechung gemäß § 6 Abs. 3 Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) i.V.m. § 15 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Scopingtermin) findet statt am
Mittwoch, 22. Februar 2023
um 10.30 Uhr
für die Behörden
um 14.00 Uhr
für nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen
Donnerstag, 23. Februar 2023
um 09.30 Uhr
für die betroffene Öffentlichkeit
in der
Rheinfelshalle St. Goar
Heerstraße 139
56329 St. Goar
II.
Die Besprechung erstreckt sich auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und die weiteren mit dem Verkehrsinfrastrukturprojekt verbundenen Umweltprüfungen.
Nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen sowie die betroffene Öffentlichkeit erhalten die Gelegenheit, an dem Termin teilzunehmen und sich zu äußern.
III.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Stellungnahmen zur Scopingunterlage und die Stellungnahme des Vorhabenträgers hierzu im Internet unter www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/500_AOMR_TA3.html einzusehen.
IV.
Der Bekanntmachungstext ist auch im Internet unter der Adresse unter III. zugänglich.
V.
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des o.g. Verfahrens von der GDWS ermittelte, vom Träger des Vorhabens übermittelte oder in Stellungnahmen mitgeteilte personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Betroffenheit etc.) ausschließlich für das vorbereitende Verfahren und das Gesetzgebungs- oder Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können und ein ordnungsgemäßes vorbereitendes Verfahren und Gesetzgebungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden an den Vorhabenträger und die für diesen tätigen Dritten sowie an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und ggf. an den Deutschen Bundestag weitergereicht. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO. Für weitere Einzelheiten wird auf die Hinweise zum Datenschutz bei der Zulassung von Vorhaben nach dem MgvG auf der Internetseite www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/Datenschutz_Planfeststellung_MgvG.html verwiesen.