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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Schwall

Nachdem der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Schwall am 26.10.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Schwall in seiner Sitzung am 20.11.2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresfehlbetrag (Ergebnisrechnung):

767,24 €

b)

Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung):

254.186,1 €

c)

Eigenkapital am 31.12.2022:

2.977.843,07 €

d)

Bilanzsumme am 31.12.2022:

5.939.558,24 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 22.01.2024 bis Dienstag, 30.01.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 207, öffentlich aus.

Schwall, den 18.01.2024
Ortsgemeinde Schwall
(DS)
Hermann-Josef Wilhelm,
Ortsbürgermeister