Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Halsenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht wird:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zu Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbe- / Industriegebiet „Im Herscheid II“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst folgenden Flächen:
Gemarkung Halsenbach
Flur 6
Flurstücke Nummern:
149/1, 149/4, 149/5, 149/6, 149/7, 150/1, 150/2, 151/2, 171/1 tlw., 171/2 tlw., 171/3 tlw., 172/1, 172/2, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 183/2, 183/4, 183/5, 183/6, 184, 185/1, 185/3, 185/4, 186, 187, 188/3, 188/4, 188/5, 188/6, 189, 190, 190/6, 190/7, 190/8, 190/10, 190/11, 190/12, 190/13, 190/14, 191/4, 191/12, 191/16, 191/19, 191/21, 191/26, 191/27, 191/28, 191/29, 191/30, 191/31, 191/32, 191/34, 191/35, 191/36, 191/37, 191/38, 191/39, 191/40, 191/42, 191/43, 207/1, 207/2 tlw., 212, 213, 214, 215/1, 215/2.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Gewerbe- / Industriegebiet Im Herscheid II“ tragen.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
2. Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) (§ 3 Abs. 1 BauGB
Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Halsenbach den nördlichen Teil des Gewerbe- / Industriegebiets zu überplanen, da es aufgrund von Bau- und Investitionsabsichten ansässiger Unternehmen Handlungsbedarf gibt.
Nachdem in den vergangenen zwei Jahren der Bebauungsplan „Im Herscheid I“ für den Bereich südlich der K 108 aufgestellt wurde, soll nunmehr auch für den nördlichen Bereich nördlich der K 108 die bauplanungsrechtliche Situation durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes geregelt werden.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Am 28.11.2023 hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Halsenbach den Planentwurf beraten und beschlossen, auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbe- / Industriegebiet „Im Herscheid II“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen, Begründung, Landschaftsplanung und Fachbeitrag Naturschutz) entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 28.11.2023 in der Zeit vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 – 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Halsenbach zu informieren. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/bauleitplanung
aufrufen.