Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Halsenbach hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hinter dem Ehrer Wald“ einzuleiten.
Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Halsenbach, Flur 1, Flurstücke Nrn. 227, 226, 225, 224 tlw., 213/2 tlw., 212, 211 tlw., 210 tlw., 209 tlw., 208 tlw., 207 tlw., 206/2 tlw., 202 tlw., 213/1, 107/4 tlw. und 107/9 tlw..
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Hinter dem Ehrer Wald“ tragen.
Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung eines Neubaugebietes, um den örtlichen Bedarf an Wohnbauflächen zu decken.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.