Außenstelle Boppard am 2. August 2022 geschlossen
Am Dienstag, 2. August 2022, ist die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis geschlossen.
Die Wasserqualität im Waldsee in Argenthal wird in der warmen Jahreszeit regelmäßig überwacht. Dies umfasst einerseits mikrobiologische Kontrollen durch das Gesundheitsamt, andererseits Sichtkontrollen und weitere Messungen (z.B. des Chlorophyllwerts) durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). Bei Untersuchungen durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises wurde ein Befall durch Blaualgen festgestellt.
Durch die aktuell sehr hohen Temperaturen und den fehlenden Niederschlag wird der Wasserpegel des Waldsees weiter sinken, die Blaualgen werden sich dadurch stark vermehren. Der Kinderbadebereich ist, wie in den vergangenen Jahren auch, besonders stark betroffen.
Blaualgen gehören zu den Cyanobakterien, die für Menschen schädlich sein können. Kommen Blaualgen mit den Schleimhäuten in Berührung, kann es zu Reizungen, Bindehautentzündungen oder Quaddeln auf der Haut kommen. Auch Haustiere sollten von befallenen Gewässern ferngehalten werden.
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis als Untere Wasserbehörde hatte aufgrund der Einschätzung des Gesundheitsamtes bereits am 28. Juni 2022 veranlasst, dass entsprechende Warnhinweise am Waldsee aufgestellt werden. Diese Warnung gilt, gerade angesichts sehr hoher Temperaturen, weiterhin:
Warnung!
An alle Badegäste
Im Waldsee besteht zurzeit eine starke Blaualgen-Entwicklung. Sie können dies an der starken, grünlichen Trübung erkennen, zeitweilig auch an Schlieren.
Insbesondere im Kinderbadebereich!
Diese Blaualgen können giftig sein!
Die Giftentwicklung kann sich steigern, wenn an mehreren Tagen hintereinander algenhaltiges Wasser geschluckt wird!
Deshalb:
Falls Beschwerden nach dem Baden auftreten sollten (z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen oder Quaddeln), suchen Sie einen Arzt auf und melden Sie dies Ihrem Gesundheitsamt!
Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen hat die Bürgerinnen und Bürger über das Mitteilungsblatt und die Internetseite umgehend informiert.
Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) hat aufgrund seiner Analyseergebnisse vom 15. Juli 2022 die Einschätzung des Gesundheitsamtes bestätigt und nochmals festgestellt, dass am Waldsee Argenthal die Warnstufe ausgerufen werden muss. Der Waldsee Argenthal steht aktuell unter weiterer Beobachtung und Kontrolle durch das Gesundheitsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises und das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz.
Die Benzinpreise klettern derzeit auf Rekordhöhen. Haben Sie deshalb schon mal über eine Fahrgemeinschaft nachgedacht?
Die Mitfahrbörse des Rhein-Hunsrück-Kreises hilft dabei, Mitfahrerinnen und Mitfahrer für eine Fahrgemeinschaft zu finden. Über die Internetseite www.mitfahren-rhk.de können Bürgerinnen und Bürger kostenlos und per einfachem Mausklick eine Mitfahrgelegenheit suchen oder anbieten.
Mit diesem Angebot sollen die Verbindungen des öffentlichen Verkehrs im ländlichen Raum ergänzt und die Organisation von Fahrgemeinschaften deutlich erleichtert werden. Gleichzeitig sparen die Nutzerinnen und Nutzer Geld beim „Pendeln“ und leisten noch dazu einen positiven Beitrag zum Umweltschutz.
Die Internetseite ist sehr nutzerfreundlich und einfach gestaltet, so dass es problemlos möglich ist, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Bis zum 5. August 2022 besteht die Möglichkeit, sich über eine Interessenbekundung für neue EULLa-Verpflichtungen zu bewerben.
Mit dem diesjährigen Verfahren werden Verpflichtungen mit der Laufzeit 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 abgeschlossen.
Für die am 31. Dezember 2022 auslaufenden Verträge werden keine Verlängerungen mehr angeboten. Vielmehr können 5-jährige Anschlussverpflichtungen abgeschlossen werden.
Interessenbekundungen können für die folgenden Programmteile gestellt werden:
Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile zur Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die extensive Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei.
Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird weiterhin der kooperative Naturschutz im Sinne des Leitziels „Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung“ in den Mittelpunkt gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder Extensivgetreide als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Einzelheiten zu den Programmteilen sind unter www.agrarumwelt.rlp.de sowie bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis zu finden.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises sind für die landwirtschaftlichen Programmteile Frau Berger, Telefon 06761 82-834 und Frau Vogt, Telefon 06761 82-837 und für die Naturschutzprogrammteile Frau Rink, Telefon 06761 82-835 und Frau Huhn, Telefon 06761 82-832.
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Norath (1794) | |||
| Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
| Flur 2 Nr. 79/2 | Waldfläche | Im Kümpgen | 6.296 qm |
Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft, in 55469 Simmern, Ludwigstraße 3-5, schriftlich bekunden.