Darf ich mein Auto zu Hause waschen?
Bei der Autowäsche entsteht Abwasser, das eine Vielzahl von Schmutzstoffen enthält wie z.B. Öle, Fette, Teer, Ruß und Schwermetallstäube. Außerdem gelangen mit den Reinigungsmitteln sauerstoffzehrende Tenside ins Abwasser.
Grundsätzlich sollte daher aus Umweltgesichtpunkten die Autowäsche nur über Autowaschanlagen (Portalwaschanlagen und Waschstraßen) und auf speziellen Waschplätzen erfolgen. Denn bei diesen Anlagen sind Leichtflüssigkeitsabscheider eingebaut, die vor allem die Trennung von Ölen mineralischen Ursprungs vom Schmutzwasser bewirken.
Neben der Verringerung der Schadstoffbelastung des Abwassers wird der Wasserverbrauch bei Autowaschanlagen oft erheblich eingeschränkt, da das Waschwasser im Kreislauf geführt wird. Gekennzeichnet sind solche Anlagen mit einem blauen Umweltengel, weil Wasserrecycling stattfindet.
Entscheidend bei der Autowäsche zu Hause ist die vorhandene Entwässerung vor Ort. Unterschieden wird bei der Art der Entwässerung in Mischsystem und Trennsystem.
| - | Ist eine Trennkanalisation vorhanden (Schmutz- und Regenwasser werden in getrennten Kanälen abgeleitet bzw. das Regenwasser versickert unmittelbar auf dem Grundstück z.B. in Mulden), gelangt das ölverschmierte Regenwasser direkt ins Grundwasser oder in die Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen). |
| - eine Autowäsche ist hier NICHT erlaubt. |
| - | Ist eine Mischkanalisation vorhanden (Schmutz- und Regenwasser werden in einen gemeinsamen Kanal abgeleitet), gelangt das verschmutzte Regenwasser mit dem regulären Abwasser in die Kläranlage. |
| - eine Autowäsche ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: |
| nur auf befestigten Grundflächen, bei denen gewährleistet ist, dass Waschwasser nicht in angrenzendes, unversiegeltes Erdreich gelangt. |
Der Anhang 1 der Allgem. Entwässerungssatzung enthält eine Übersicht über die Art der Entwässerung aller Städte/Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.
Zu der Übersicht ist Folgendes zu erläutern:
Beim so genannten Trennsystem ist zu unterscheiden zwischen dem klassischen Trennsystem und dem modifizierten Trennsystem. Beim klassischen Trennsystem liegt ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal im Straßenraum, an dem die Grundstücksentwässerungsanlagen jeweils separat angeschlossen sind. Beim modifizierten Trennsystem gibt es verschiedene Varianten. Oft ist dort nur ein Schmutzwasserkanal verlegt und das Regen-/Oberflächenwasser wird auf dem Grundstück direkt zurückgehalten, z.B. durch Zisternen und anschließender Versickerung über Mulden. In alten Ortslagen wird bei Sanierungen meist in Teilbereichen neben dem vorhandenen Mischwasserkanal ein zusätzlicher Regenwasserkanal verlegt, an dem alle Straßeneinläufe und soweit möglich Hof- und Dachflächen umgeklemmt wurden. Daneben gibt es weitere Versionen.
Umweltprobleme durch Ölverluste
Ein Tropfen Öl kann bereits tausend Liter Grundwasser gefährden!
Gelangt Öl ins Grundwasser oder in den Vorfluter, erfüllt dies den Straftatbestand des § 324 des Strafgesetzbuches.
Scheinbar geringe Ölmengen, die Ihr Auto verliert, wirken sich gravierend auf Umwelt und Gewässer aus. Neben dem Grundwasservorkommen und der Trinkwasserversorgung bedroht die Verunreinigung der Oberflächengewässer Pflanzen und Tiere und mindert den Erholungswert für den Menschen. Durch Kontamination des Erdreichs mit Öl verliert der Boden für viele Jahre seine Filterfunktion, da die Bodenorganismen das Öl nur langsam abbauen können. Über Jahre hinaus geht vom verschmutzten Erdreich daher die Gefahr der Grundwasserverschmutzung aus.
Vermeiden Sie daher durch regelmäßige Kontrollen Ihres Automotors Ölverluste.
Jeder hat eine Verantwortung gegenüber unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Wasser. Gesetze und Kontrollen allein können einwandfreies Trinkwasser nicht garantieren. Die Mithilfe und das Pflichtbewusstsein jedes EINZELNEN sind erforderlich.
Aus den vorgenannten Gründen ist auch das Einleiten von Putz- und Waschwasser aus dem Haushalt etwa in öffentliche Straßeneinläufe bei einem vorhandenen Trennsystem nicht erlaubt.
Ihr Ansprechpartner: Christopher Beres
Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein
(06747/121-133), Zimmer 210, E-Mail: c.beres@vg-hm.de