Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Rita Lenz verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Halsenbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Sie wurde ihrerseits durch den geschäftsführenden Ersten Beigeordneten Manfred Kasper als Ratsmitglied verpflichtet.
Auf Vorschlag wurde durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung Frau Rita Lenz zur ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Halsenbach gewählt. Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Manfred Kasper händigte sodann der gewählten Ortsbürgermeisterin Rita Lenz die Ernennungsurkunde aus. Infolge Wiederwahl entfielen die Vereidigung und Amtseinführung.
Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 Kommunalwahlgesetz ist Ortsbürgermeisterin Rita Lenz mit ihrer Ernennung aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied ausgeschieden.
Der Gemeinderat wählte anschließend Manfred Kasper zum Ersten Beigeordneten und Wolfgang Nass zum Beigeordneten der Gemeinde Halsenbach. Die Ortsbürgermeisterin Rita Lenz händigte beiden die Ernennungsurkunde aus. Infolge Wiederwahl entfielen die Vereidigung und Amtseinführung.
Des Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Ausbau der Gehwege und Beleuchtung entlang der Industriestraße (K 108)
Der Ortsgemeinderat Halsenbach beschloss gemäß § 9 der Beitragssatzung Verkehrsanlagen -wiederkehrende Beiträge- vom 10.12.2014, in der Fassung vom 13.11.2023, die Erhebung einer 90-prozentigen Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag in der Abrechnungseinheit B für das Jahr 2024.
Gemeindezentrum;
Vergabe der Lieferung und Leistung für das Glasvordach
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe für das Glasvordach an die wirtschaftlichste Bieterin zu einer Auftragssumme von 6.937,70 €.