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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
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Morshausen

Der neugewählte Ortsgemeinderat Morshausen nach der konstituierenden Sitzung.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Hans-Peter Friedrich verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Morshausen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.

Da zur Wahl des Ortsbürgermeisters durch die Bürger keine gültige Bewerbung eingereicht wurden, fand am 09.06.2024 im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen keine s.g. Urwahl des Ortsbürgermeisters statt.

Infolge dessen ist der Ortsbürgermeister nun vom Gemeinderat zu wählen.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister erbat hierzu Wahlvorschläge, wobei die Kandidaten nicht zwingend aus der Mitte des Ortsgemeinderates kommen müssen.

Da aus der Mitte des Ortsgemeinderates anschließend keine Wahlvorschläge unterbreitet wurde, entfielen entsprechende Wahlgänge sowie die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister sowie der Vertreter der Verwaltung erläuterten die sich hieraus ergebenden Folgen bis zur Bestellung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht.

Insoweit sind alle Beteiligten in der Ortsgemeinde Morshausen aufgefordert, die Kandidatensuche und Kandidatengewinnung zu intensivieren.

Der Gemeinderat wählte anschließend Thomas Kreuz zum Ersten Beigeordneten und Martin Boos zum Beigeordneten der Gemeinde Morshausen. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Hans-Peter Friedrich händigte beiden die Ernennungsurkunde aus, vereidigte sie und führte sie in ihr Amt ein.