Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Marco Brück verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Utzenhain durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Auf Vorschlag wurde durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung Herr Volker Theiß zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Utzenhain gewählt. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Marco Brück händigte sodann dem gewählten Ortsbürgermeister Volker Theiß die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 Kommunalwahlgesetz ist Ortsbürgermeister Theiß mit seiner Ernennung aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied ausgeschieden. Ersatzperson ist Hans Nicolay. Da er in der Sitzung als Zuhörer anwesend war, wurde er von Ortsbürgermeister Theiß befragt, ob er die Wahl annehme. Dies bejahte er und wurde anschließend durch Handschlag verpflichtet und auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung hingewiesen.
Der Gemeinderat wählte anschließend Christoph Zuck zum Ersten Beigeordneten und Dirk Theiß zum Beigeordneten der Gemeinde Utzenhain. Der Ortsbürgermeister Volker Theiß händigte beiden die Ernennungsurkunde aus, vereidigte sie und führte sie in ihr Amt ein.