Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Utzenhain hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, das Verfahren zum Erlass einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Am Steinbruch“ einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dieser Satzung soll die Einbeziehung der Außenbereichsflächen Flur 11, Flurstücke Nrn. 17/4 und 18/1 in den Innenbereich festgelegt werden.
Das Satzungsgebiet ist zur Verdeutlichung in den nachstehenden Übersichten dargestellt.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), der Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entbehrlich; § 4 c Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht anzuwenden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.
Gemäß Ortsgemeinderatsbeschluss vom 19.03.2024 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich „Am Steinbruch“ (Satzungstext, Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz, Bestandsplan) in der Zeit vom 05.09.2024 bis 06.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 – 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Utzenhain bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Utzenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/bauleitplanung
aufrufen.
Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.