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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 31/2025
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung der Markt-Veranstaltung Rhein in Flammen der Stadt Sankt Goar vom 10.07.2025

Der Stadtrat Sankt Goar hat am 02.07.2025 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Neufassung der Anlage zu § 8

Die Anlage zu § 8 wird hiermit neu gefasst.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sankt Goar, 10.07.2025 — Falko Hönisch,
(Siegel) —  Stadtbürgermeister

Anlage zu § 8 der Satzung über die Durchführung der Markt-Veranstaltung Rhein in Flammen der Stadt Sankt Goar

1. Standgebühren

Die Standgebühren gelten für alle Standbetreibende, die Speisen, Getränke oder Waren anlässlich der Veranstaltung Rhein in Flammen in Sankt Goar anbieten. Berechnet wird die komplett genutzte Fläche nach Quadratmetern. Die genauen Standgrößen einschließlich der Bewirtungsfläche (= Standfläche) werden im Rahmen einer Begehung durch die Veranstalterin nach Abschluss der Aufbauarbeiten ermittelt. Nicht berechnet wird die Fläche des Kühlwagens. Die Standgebühren betragen € 10 pro Quadratmeter. Hinzu kommt eine einmalige Anzahlung von € 70, die bei der Endabrechnung angerechnet wird. Für die Stände auf den Rheinhöhen wird eine Pauschale von € 250 berechnet.

2. Nebenkosten

Nebenkosten wie Wasser, GEMA und Abfallentsorgung werden mit einer Pauschale von je € 50 pro Stand nach Bedarf berechnet.

Strom wird entsprechend des Anschlusses wie folgt pauschal je Stand berechnet:

a)

Anschluss 16A/230V (Wein- und Getränkestand)  —  € 30

b)

Anschluss 16A/400V CE (größerer Wein- und Getränkestand)  —  € 50

c)

Anschluss 32A/400V CE (kleiner Speisenstand)  —  € 90

d)

Anschluss 63A/400V CE (großer Speisenstand mit Fritteusen)  —  € 140

3. Abnahme Gläser

Die von der Stadt Sankt Goar zu produzierenden Rhein in Flammen- gebrandeten Weingläser sind zum Weinausschank einzusetzen. Sie sind über die Tourist-Information zu erwerben und an die Gäste zu verkaufen (kein Pfand). Eine Rücknahme von kompletten, ungeöffneten und unbeschädigten Kartons ist möglich. Der Endpreis wird jährlich kalkuliert und abgesprochen.

4. Sonstige Gewerbetreibende und fliegende Händler

4.1.

Gewerbetreibenden, die zu Rhein in Flammen zusätzlich Verkaufstische o.ä. aufstellen, werden Gebühren wie folgt berechnet:

4.1.1.

Biertischgarnitur: € 34 pro Garnitur

4.1.2.

Stehtisch: € 22,50 pro Tisch

4.1.3.

Verkaufstisch: € 56,50 pro Tisch

4.1.4.

Bierwagen: € 336,50 pro Wagen

4.2.

Die Standgebühren für Fliegende Händler werden mit € 17,50 je laufendem Meter Standlänge berechnet.

4.3.

Für den Brezelverkauf und den Verkauf von Leuchtartikeln u.Ä. wird jeweils nur ein Anbieter zugelassen. Die Gebühren werden durch die Stadtbürgermeisterin bzw. den Stadtbürgermeister oder ihre bzw. seine Vertretung mit den Anbietenden jährlich festgelegt.

Alle genannten Preise sind Bruttopreise.

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Stadt Sankt Goar unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sankt Goar, 10.07.2025 — Falko Hönisch,
Stadtbürgermeister