Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Aus gegebener Veranlassung möchte ich alle Grundstücksbesitzer bitten, Bäume, Sträucher und Hecken, die in Straßen, Fuß- und Gehwege sowie Wirtschaftswege hineinragen, zurückzuschneiden. Hier gilt ein besonderes Augenmerk den Gehwegen, die durch überhängende Äste oder Hecken nur noch eingeschränkt begehbar sind, und Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.
Auch die Wirtschaftswege rund um die Ortslage ist es für landwirtschaftliche Fahrzeuge oft nicht möglich, die Wege schadensfrei zu befahren.
Bei der Bearbeitung der Felder sollen die Bankette rechts und links der Wirtschaftswege oder der Wiesenwege nicht in Mitleidenschaft gezogen werden; die Bankette dienen dem Schutz der Wege.