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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 31/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Schwall

Nachdem der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Schwall am 26.05.2025 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Schwall in seiner Sitzung am 08.07.2025 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 wurde festgestellt auf:

a)

Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung):

b)

Finanzmittelfehlbetrag (Finanzrechnung):

c)

Eigenkapital am 31.12.2023:

d)

Bilanzsumme am 31.12.2023:

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 04.08.2025 bis Dienstag, 12.08.2025 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, öffentlich aus.

Schwall, den 28.07.2025  —  Hermann-Josef Wilhelm
Ortsgemeinde Schwall (DS)  —  Ortsbürgermeister