Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Absatz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 214.080 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 176.890 €
der Jahresüberschuss 37.190 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 76.110 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.562.200 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.000.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -437.800 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 361.690 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 2.100.000 €.
Eine Verbandsumlage wird im Haushaltsjahr nicht erhoben.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 13.414,49 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 38.894,49 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 76.084,49 €.
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.07.2024 angezeigt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: „Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2024 wird die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 7 Abs. 1 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 3 GemO erteilt: Zum Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 105 Abs. 3 GemO) in Höhe von 2.100.000 €.“ |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 12.08.2024 bis Dienstag, 20.08.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
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| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
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| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
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| Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen. |