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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Zweckverbände in der VG Emmelshausen

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Absatz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 214.080 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 176.890 €

der Jahresüberschuss 37.190 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 76.110 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.562.200 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.000.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -437.800 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 361.690 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 2.100.000 €.

§ 5 Umlage des Zweckverbandes

Eine Verbandsumlage wird im Haushaltsjahr nicht erhoben.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € überschritten sind.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 13.414,49 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 38.894,49 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 76.084,49 €.

Emmelshausen, den 02.08.2024 (S)
Michael Brennemann, Verbandsvorsteher

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.07.2024 angezeigt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: „Zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2024 wird die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung nach § 7 Abs. 1 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 3 GemO erteilt: Zum Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 105 Abs. 3 GemO) in Höhe von 2.100.000 €.“

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 12.08.2024 bis Dienstag, 20.08.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Zweckverband Kindertagesstätte Wiebelsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Emmelshausen, 02.08.2024
Michael Brennemann, Verbandsvorsteher