Der neugewählte Ortsgemeinderat Leiningen nach der konstituierenden Sitzung.
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Martin Dupont verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Leiningen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Da zur Wahl des Ortsbürgermeisters durch die Bürgerinnen und Bürger keine gültige Bewerbung eingereicht wurde, fand am 09.06.2024 im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen keine s.g. Urwahl des Ortsbürgermeisters statt.
Infolge dessen ist der Ortsbürgermeister nun vom Gemeinderat zu wählen.
Da keine Wahlvorschläge gemacht wurden, wurde ein Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes gestellt (§ 17 Abs. 2 Geschäftsordnung).
Die Ratsmitglieder beschlossen daraufhin einstimmig die Vertagung.
Somit ist der Rat aufgefordert, sich in der nächsten Sitzung erneut mit diesem Punkt zu befassen.
Bis dahin besteht die Möglichkeit, weiterhin nach Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters zu suchen.
Da sich zur Wahl der Beigeordneten auch keine Bewerber fanden, wurde auch dieser Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt. Auch hier ist der Rat aufgefordert, sich in der nächsten Sitzung erneut mit diesem Punkt zu befassen und weiterhin nach Kandidaten für die Ämter des Ersten Beigeordneten und des Beigeordneten zu suchen und zwar unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Kandidatensuche für das Amt des Ortsbürgermeisters.