Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 32/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

In der Gemarkung Mermuth wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis FQ 00097632/2025 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs.4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) und der Verwaltungsvorschrift über die Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV-FührungGeoBasis) vom 06.06.2022 Lfd Nr. 4.5.3 Satz 1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Im Auftrag
Josef Drolshagen (VAR)

Maßnahmen der strukturierten Qualitätsverbesserung (SQV)

Vorbereitung und Grundlage für die Maßnahmen der SQV sind die Verringerung der systematischen Unterschiede zwischen den Koordinaten mit der Genauigkeitsstufe (GST) „nicht belegt“ und dem Koordinatenkataster. Durch Transformationen mit geeigneten Passpunkten werden die Koordinaten mit der GST „nicht belegt“ so weit verbessert, dass eine hinreichende Homogenität zum Koordinatenkataster erreicht wird (Überführung der Genauigkeitsstufe „nicht belegt“, GSTÜ).

Anhand der Restklaffen in den Pass- und Kontrollpunkten sowie durch sachgerechte Würdigung der Qualität der ursprünglichen Liegenschaftszahlen wird eine zutreffende GST für die transformierten Koordinaten ermittelt.

Sofern nach Abschluss der GSTÜ weitere Anschlusspunkte und Kontrollpunkte für die anschließenden Maßnahmen zur SQV benötigt werden, sind diese durch örtliche Liegenschaftsvermessungen zu bestimmen. Darüberhinausgehende örtliche Vermessungsarbeiten erfolgen nur bei Widersprüchen innerhalb des Katasternachweises, die anhand der Unterlagen nicht geklärt werden können.

In einwandfrei vermessenen Gebieten sind die geometrischen Grundlagen ab dem Ende des 19. Jahrhunderts durch Neuvermessungen im Rahmen von Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung oder Baulandumlegung) entstanden. Die Genauigkeit dieser Vermessungen erlaubt regelmäßig die Bestimmung von Koordinaten mit einer GST gemäß den vorstehenden Zielsetzungen der SQV.

Dabei werden die Koordinaten der Grenzpunkte (GP) auf der Grundlage der bestehenden orthogonalen Messwerte und ggf. unter Hinzuziehung noch vorhandener Soldner-Koordinaten neu berechnet. Im Ergebnis wird die Identität zwischen Liegenschaftszahl und Liegenschaftskarte hergestellt. Die Koordinaten der Gebäudepunkte (GebP) werden durch eine Kartenanpassung nachgeführt.

In nicht einwandfrei vermessenen Gebieten sind die geometrischen Grundlagen durch Vermessungen für die Aufstellung des Grundsteuerkatasters in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sowie durch Erneuerungsmaßnahmen zu Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden. Bei diesen Vermessungen kamen je nach Landesteil (ehemals bayerische, hessische, oldenburgische, nassauische und preußische Gebiete) und Zeitpunkt der Vermessung unterschiedliche Vermessungsverfahren zum Einsatz.

Dies waren z.B. das Messtischverfahren, das Orthogonalverfahren, das Polarverfahren sowie Kombinationen verschiedener Verfahren.

So unterschiedlich wie die geometrischen Grundlagen sind daher auch die Vorgehensweisen bei den Maßnahmen zur SQV. Sie reichen von der Rückführung der heutigen geometrischen Festlegungen auf die

Geometrie der Urkarte bis hin zur Berechnung von Koordinaten mit Hilfe bestehender orthogonalen Messwerte analog zur Vorgehensweise in den einwandfrei vermessenen Gebieten.

Die Vergabe einer zutreffenden GST für die Koordinaten, die auf der Grundlage der bestehenden orthogonalen Messwerte neu berechnet wurden, erfolgt in Abhängigkeit von der GST der Anschlusspunkte und den bei der Berechnung auftretenden Abweichungen zwischen den gemessenen und den berechneten Maßen.

Erfolgt die Verbesserung der Koordinaten anhand der Urkarten, so wird die GST aus den bei der Einpassung der Urkarte auftretenden Abweichungen in den Passpunkten abgeleitet.

Darüber hinaus ist die Qualität der vorliegenden Messwerte bzw. Unterlagen sachgerecht zu werten.

Zusätzlich sollen für die Überprüfung der abgeleiteten GST örtlich Kontrollpunkte bestimmt werden.

Nach Abschluss der Maßnahmen zur Verbesserung der Kartengeometrie findet eine Überprüfung der amtlichen Flächen statt. Hierfür wird die grafische Fläche mit der jeweiligen amtlichen Fläche verglichen.

Die amtliche Fläche ist eine „Eigenschaft“ des Flurstücks, die sich aus den maßgeblichen Liegenschaftszahlen und folglich aus der daraus resultierenden Flurstücksgeometrie ableitet. Bei einem Überschreiten der maximal zulässigen Flächenabweichung wird die amtliche Fläche daher auf der Grundlage der verbesserten Flurstücksgeometrie berichtigt.

Ausschnitt aus dem Artikel der Internetseite des LVermGeo „strukturierte Qualitätsverbesserung in Rheinland-Pfalz - Gutes wird besser“

Entnommen am 12.07.2021

https://lvermgeo.rlp.de/de/ueber-uns/aufgaben/liegenschaftskataster/strukturierte-qualitaetsverbesserung/