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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Oberwesel für das Jahr 2022 vom 10.08.2022

Der Stadtrat Oberwesel hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 5.522.490,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 5.956.760,00 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -434.270,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -587.280,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.232.200,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.688.670,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -2.456.470,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 3.043.750,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.418.900,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A -für land- und forstwirtschaftliche Betriebe- auf 360 v.H.

Grundsteuer B -für Grundstücke- auf 410 v.H.

Gewerbesteuer auf 370 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes

gehalten werden

- für den ersten Hund 96,00 €

- für den zweiten Hund 132,00 €

- für jeden weiteren Hund 168,00 €

jährlich.

Für Hunde nach § 5 Absatz 2 der Satzung der Stadt Oberwesel über die Erhebung von Hundesteuer vom 05.08.2020 wird der Steuersatz pro Hund wie folgt festgesetzt:

- für den ersten gefährlichen Hund 480,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund 600,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 720,00 €

jährlich.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Benutzungsentgelte für die städt. Landebrücken

1.

Übernachtungsentgelte für Passagierschiffe

leer (ohne Passagiere) 40,00 €

bis 50 Betten 50,00 €

ab 51 Betten 100,00 €

2.

Für die Entnahme von Trinkwasser beträgt die

Pauschale je m³ Frischwasser 2,50 €

3.

Schiffe, die unerlaubt anlegen, zahlen

bei einer Dauer bis zu einer Stunde eine

Pauschale von 160,00 €

und darüber hinaus eine Pauschale von 310,00 €

4.

Nutzungsentgelt bei Sonderveranstaltungen

- je Fahrgast 1,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2020 17.672.776,41 €

per 31.12.2021 voraussichtlich 17.425.146,41 €

per 31.12.2022 voraussichtlich- 16.990.876,41 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9 Haushaltsvermerke

Mehrerträge bei Produkt 5754, Konten 432100 und 441600 berechtigen zu Mehraufwendungen bei Produkt 5754, Konto 529100.

Mehrerträge bei Produkt 5755, Konto 441902 berechtigen zu Mehraufwendungen bei Produkt 5755, Konto 524820.

Mehrerträge bei Produkt 5755, Konto 441904 berechtigen zu Mehraufwendungen bei Produkt 5755, Konto 524810.

Die Erträge bei Produkt 5551 sind zweckgebunden zur Leistung von Aufwendungen desselben Produkts.

Oberwesel, den 10.08.2022 (DS) — Marius Stiehl, Stadtbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.06.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 22.08.2022 bis Dienstag, 30.08.2022 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung, der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Stadt Oberwesel unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.

Oberwesel, den 10.08.2022  —  Marius Stiehl, Stadtbürgermeister