Titel Logo
Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweckverband RheinHunsrück Wasser

Bekanntmachung über die Zeichnungsberechtigung

Aufgrund von § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 15 Abs. 3 der Betriebssatzung des Zweckverbandes in der Fassung vom 11.09.2007 wird hiermit folgendes öffentlich bekanntgemacht:

Mit Wirkung zum 30.06.2024 ist Herr Manfred Gruhn wegen des Eintritts in den Ruhestand aus dem Dienst des Zweckverbandes ausgeschieden. Die Vertretungsbefugnis als Stellvertreter endete mit diesem Tag. Die ihm erteilte Zeichnungsberechtigung „in Vertretung“ ist zum 30.06.2024 erloschen.

Dörth, den 18.07.2024 — Peter Unkel,
RheinHunsrück Wasser — Verbandsvorsteher
Zweckverband  —