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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leiningen vom 03.08.2022

Der Ortsgemeinderat hat am 02.08.2022 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.11.2019 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Inhalt der Änderungen

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1.

Verfügung über Gemeindevermögen der Ortsgemeinde bis zu einer Wertgrenze von 2.000,-- € im Einzelfall;

2.

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.500,-- € im Einzelfall;

3.

Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung;

4.

Erlass und unbefristete Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,-- € im Einzelfall;

5.

Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2, § 31 und § 33 BauGB und in den Fällen des § 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden;

6.

Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung.

(2) Der Ortsbürgermeister hat dem Ortsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung über die getroffenen Entscheidungen nach Absatz 1 Ziff. 1 - 4 zu berichten.

Folgender § 8 wird neu eingefügt:

§ 8 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter

(1) Schriftführer erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € / Sitzung.

(2) § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 2 Inkrafttreten der Änderungssatzung

(1) § 8 tritt rückwirkend zum 01.03.2022 in Kraft.

(2) § 4 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(3) Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 26.11.2019 bleiben unberührt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Leiningen,  —  gez. Andreas Breuer,
03.08.2022  —  Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Leiningen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Leiningen, 03.08.2022  —  gez. Andreas Breuer,
Ortsgemeinde Leiningen  —  Ortsbürgermeister