Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Ney (1806)
| Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
| Flur 2 Nr. 101 | Landwirtschaftsfläche (Obstbaumanlage) | Im Neuerberg | 6.971 qm |
Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft, in 55469 Simmern, Ludwigstraße 3-5, schriftlich bekunden.