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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Ney (1806)

Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft, in 55469 Simmern, Ludwigstraße 3-5, schriftlich bekunden.

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis — 
Fachbereich Landwirtschaft —