Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Absatz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.024.570 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.074.600 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | 50.030 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -40.930 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.480 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.480 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 45.410 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs des Zweckverbands erhebt der Zweckverband von seinen Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage, und zwar nach der Zahl der Kinder aus den Mitgliedsgemeinden, die die vom Zweckverband betriebenen Kindertagesstätten am 31.05. des Vorjahres besucht haben.
Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:
| Verbandsmitglieder: | Umlage: |
| Ortsgemeinde Damscheid | 51.202 € |
| Ortsgemeinde Laudert | 41.292 € |
| Ortsgemeinde Perscheid | 16.517 € |
| Ortsgemeinde Wiebelsheim | 37.989 € |
| 147.000 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
| per 31.12.2021 (Ergebnis) | 154.549,39 € |
| per 31.12.2022 (Ansatz Haushalt) | 110.179,39 € |
| per 31.12.2023 (Ansatz Haushalt) | 60.149,39 € |
Hinweis:
| 1. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.07.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
| Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |