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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Hunsrück-Mittelrhein für das Haushaltsjahr 2023 vom 18.08.2023

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Absatz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Umlage des Zweckverbandes

Zur Deckung des durch andere Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs des Zweckverbands erhebt der Zweckverband von seinen Verbandsmitgliedern jährlich eine Verbandsumlage, und zwar nach der Zahl der Kinder aus den Mitgliedsgemeinden, die die vom Zweckverband betriebenen Kindertagesstätten am 31.05. des Vorjahres besucht haben.

Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:

Verbandsmitglieder:

Ortsgemeinde Damscheid

Ortsgemeinde Laudert

Ortsgemeinde Perscheid

Ortsgemeinde Wiebelsheim

§ 5

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2021 (Ergebnis)

per 31.12.2022 (Ansatz Haushalt)

per 31.12.2023 (Ansatz Haushalt)

Emmelshausen, den 18.08.2023 (S) — In Vertretung
Kindertagesstätten-Zweckverband — Christian Stahl,
Hunsrück-Mittelrhein — Stellvertretender Verbandsvorsteher

Hinweis:

1.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.07.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 28.08.2023 bis Dienstag, 05.09.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Kindertagesstätten-Zweckverband Hunsrück-Mittelrhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Emmelshausen, 18.08.2023 — In Vertretung
Christian Stahl,
Stellvertretender Verbandsvorsteher