Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| für das Haus- haltsjahr 2022 | gegenüber bisher EUR | erhöht um EUR | vermin-dert um EUR | nunmehr fest-gesetzt auf EUR |
| 1. im Ergebnis-haushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 169.620 | 10.630 | 0 | 180.250 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 212.440 | 24.830 | 0 | 237.270 |
| der Jahresüber-schuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) | -42.820 | 14.200 | 0 | -57.020 |
| 2. im Finanz-haushalt | ||||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -21.870 | 28.510 | 0 | -50.380 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit | 0 | 61.000 | 0 | 61.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit | 0 | 61.000 | -61.000 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie-rungstätigkeit | 21.870 | 89.510 | 0 | 111.380 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen, wird festgesetzt auf 70.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €
§ 4 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 1.119.642,81 €.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 1.108.346,60 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 1.044.596,60 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 987.576,60 €.
§ 5 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweise:
| 1. | Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.07.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 05.09.2022, bis Dienstag, 13.09.2022, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus. |
| 3. | Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO |
| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Thörlingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.