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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 35/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Thörlingen für die Jahre 2021 und 2022 vom 22.08.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen, wird festgesetzt auf 70.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 1.119.642,81 €.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 1.108.346,60 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 1.044.596,60 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 987.576,60 €.

§ 5 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Thörlingen, 22.08.2022 (DS) —  Jens Lukas, Ortsbürgermeister

Hinweise:

1.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.07.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 05.09.2022, bis Dienstag, 13.09.2022, während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus.

3.

Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Thörlingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thörlingen, 22.08.2022 (DS) —  Jens Lukas, Ortsbürgermeister