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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 35/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Perscheid für die Jahre 2022 und 2023 vom 25.08.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

461.140 €

562.510 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf

487.690 €

754.980 €

der Jahresüberschuss auf

-26.550 €

-192.470 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

5.610 €

-200.310 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

1.600 €

1.600 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

52.960 €

50.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-51.360 €

-48.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

45.750 €

248.710 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A)

340 v.H.

345 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

365 v.H.

465 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

380 v.H.

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des

Gemeindegebietes gehalten werden

a)

für den ersten Hund

75 €

75 €

b)

für den zweiten Hund

100 €

100 €

c)

für jeden weiteren Hund

125 €

125 €

4.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde gem. § 5 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.12.2002 der Ortsgemeinde Perscheid in Verbindung mit § 1 Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a)

für den ersten Hund

300 €

300 €

b)

für den zweiten Hund

450 €

450 €

c)

für jeden weiteren Hund

600 €

600 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 2.734.090,67 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 2.786.100,67 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich 2.759.550,67 € und zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.567.080,67 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Perscheid, den 25.08.2022 (S) —  In Vertretung
Reinhold Weber, Beigeordneter

Hinweise:

1.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.08.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 05.09.2022 bis Dienstag, 13.09.2022 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Perscheid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Perscheid, den 25.08.2022  —  In Vertretung
Reinhold Weber, Beigeordneter