Der neugewählte Ortsgemeinderat Dörth nach der konstituierenden Sitzung.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Jürgen Hickmann verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Dörth durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Jürgen Hickmann wurde vom geschäftsführenden Ersten Beigeordneten, Achim Seis verpflichtet.
Auf Vorschlag wurde durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung Herr Achim Seis zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dörth gewählt. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Jürgen Hickmann händigte sodann dem gewählten Ortsbürgermeister Achim Seis die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.
Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 Kommunalwahlgesetz ist Ortsbürgermeister Seis mit seiner Ernennung aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied ausgeschieden. Ersatzperson ist Daniel Korbion. Herr Korbion nahm das Mandat an und ist nun Mitglied des Gemeinderates Dörth. Ortsbürgermeister Seis verpflichtete ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Der Gemeinderat beschloss die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dörth vom 25.11.2019. Die Satzung wird gesondert veröffentlicht.
Der Gemeinderat wählte anschließend Katharina Schnorr zur Ersten Beigeordneten und Torsten Baur zum Beigeordneten der Gemeinde Dörth. Der Ortsbürgermeister Achim Seis händigte beiden die Ernennungsurkunde aus, vereidigte sie und führte sie in ihr Amt ein.