Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gondershausen hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht wird:
Der Ortsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik ehem. Kreismülldeponie“ nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat den beigefügten Planunterlagen (Textfestsetzungen und Begründung) zu und beauftragt die Verwaltung, die Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaik ehem. Kreismülldeponie“ ist identisch mit dem des Ursprungsbebauungsplanes und umfasst in der Gemarkung Gondershausen folgende Flurstücke:
Flur 16, Flurstücke Nummern 35/3 tlw. und 32 tlw.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit dem Ursprungsbebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung von ca. 2,8 MW auf einer 4,75 ha großen Flächen geschaffen. Aufgrund des nunmehr erforderlichen Energiespeichers, muss die in den Textfestsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes festgelegte Kubikmeterzahl gestrichen und die Höhe der baulichen Anlagen geringfügig erhöht werden. Ansonsten gelten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes unverändert fort.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im sog. vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren kann auf die zweiteilige Behörden - und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Auch sind bei diesem Verfahren u. a. eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.
Gemäß dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 28.08.2024 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung „Freiflächen-Photovoltaik ehem. Kreismülldeponie“ (Textfestsetzungen, Begründung) in der Zeit vom 09.09.2024 bis 11.10.2024. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Henchenstraße 12 - 14 (Hochhaus) 56281 Emmelshausen, Zimmer 2, in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.
Die Unterlagen können Sie im Internet unter
https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/bauleitplanung
aufrufen.
Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Gondershausen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Gondershausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.