Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.188.120 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.082.830 €
der Jahresüberschuss auf 105.290 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -56.290 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 316.100 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 363.450 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf - 47.350 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 103.640 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H.
2. Gewerbesteuer 370 v. H.
3. Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
gehalten werden
a) für den ersten Hund 66 €
b) für den zweiten Hund 102 €
c) für jeden weiteren Hund 132 €
d) für den ersten gefährlichen Hund 360 €
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480 €
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 €
jährlich.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 4.082.052,80 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.220.862,80 € und zum 31.12.2022 voraussichtlich 4.326.152,80 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € überschritten sind.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
| Hinweise: | |
| 1. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.08.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2. | Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag,19.09.2022 bis Dienstag, 27.09.2022 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 301, öffentlich aus. |
| 3. | Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
| a) | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| b) | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Damscheid unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.