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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 38/2022
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

für die Ortsgemeinde Gondershausen

Vergabe von Hausnummern im Neubaugebiet „Harder Delle II“ in der Ortsgemeinde Gondershausen

Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 2 der Gemeindeordnung (GemO) und des Beschlusses des Ortsgemeinderats Gondershausen vom 14.07.2022, erhalten die Straßen im Neubaugebiet „Harder Delle II“ folgende Hausnummern:

Harder Delle

Bauplatz

Hausnummer

01.1

9

02.1

11

03.1

13

04.1

15

6

17

7

19

8

21

9

23

27

12

23

14

20

16

Zum Pfaffenbach

Bauplatz

Hausnummer

10

16

11

14

12

12

13

10

14

8

15

6

16

4

17

2

19

1

18

3

Zur Erzgrube

21

2

22

4

24

1

25

3

26

5

Die Hausnummer ist in der Regel am Hauseingang anzubringen. Sie muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar sein. In Zweifelsfällen bestimmt das zuständige Ordnungsamt die Stelle, an der die Hausnummer anzubringen ist.

Zur weiteren Orientierung liegt auf die Dauer von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Katasterkarte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Oberwesel, Rathausstraße 6, Zimmer 1, 55430 Oberwesel, zur Einsicht offen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1) über die Virtuelle Poststelle (VPS)2) erhoben werden.

Emmelshausen, 08.09.2022 — Peter Unkel,
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein — Bürgermeister
für die Ortsgemeinde Gondershausen