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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 38/2023
Amtlicher Teil
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Straßenreinigung und Rückschnitt von Grünbewuchs

Aus gegebenem Anlass möchte ich über die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung des Rückschnitts von Grünbewuchs informieren:

Die Straßenreinigungspflicht aufgrund der Satzung vom 01.06.2016 umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art auf Straßen- und Gehwegflächen.

Weiterhin sind Bäume, Hecken oder Ziersträucher, deren Bewuchs auf öffentliche Straßen ragt, zurückzuschneiden. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Verkehrs- oder Straßenschilder von überragenden Zweigen nicht verdeckt werden. Die gesamte Satzung ist auf unserer Homepage zum Nachlesen eingestellt.

Wir bitten daher alle Eigentümer bebauter und nicht bebauter Grundstücke, der ihnen durch die Satzung auferlegten Straßenreinigungspflicht sowie der Verpflichtung zum Rückschnitt nach § 27 Abs. 5 Landesstraßengesetz regelmäßig nachzukommen.

Christian Busch, Ortsbürgermeister