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Hunsrück-Mittelrhein Nachrichten Ausgabe Emmelshausen
Ausgabe 38/2025
Amtlicher Teil
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Benutzungsordnung Baum- und Strauchschnittplatz der Gemeinden Niederburg und Urbar

Durch die Rhein-Hunsrück Entsorgung wurde die Benutzungsordnung für die im Kreisgebiet eingerichteten Sammelplätze angepasst. Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz der Ortsgemeinden Niederburg und Urbar kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

1.

Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinden gestattet.

2.

Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.

Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.

4.

Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern.

5.

Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.

6.

Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.

Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

8.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

9.

Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.

10.

Die Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in.

Jörg Oppenhäuser, Ortsbürgermeister