Durch die Rhein-Hunsrück Entsorgung wurde die Benutzungsordnung für die im Kreisgebiet eingerichteten Sammelplätze angepasst. Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz der Ortsgemeinden Niederburg und Urbar kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
| 1. | Die Nutzung ist nur Bürger/innen der Gemeinden gestattet. |
| 2. | Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen. |
| 3. | Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle. |
| 4. | Das Material ist ungebündelt (kein Draht, kein Kunststoff) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern. |
| 5. | Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden. |
| 6. | Wurzelstöcke sind nicht zulässig. |
| 7. | Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig. |
| 8. | Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. |
| 9. | Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten. |
| 10. | Die Ansprechpartner/in ist der/die Ortsbürgermeister/in. |